Industrie

Grenzwertüberwachung und Gehaltsbestimmung

Gemäß Industrie-Emissions-Richtlinie 2010/75/EU sind Industriebetriebe seit dem 07.01.2013 im Falle einer Neu- oder einer Änderungsgenehmigung verpflichtet, einen “Bericht über den Ausgangszustand” an die Genehmigungsbehörde zu übermitteln.

Wir liefern nicht nur die benötigten Analysen, sondern übermitteln diese in einen für Sie angepassten und behördlich anerkannten Prüfbericht.

Betriebsanlagenrecht und Beratung

Um umweltrelevante Auswirkungen durch den Betrieb industrieller Anlagen zu verhindern, bedarf es einer behördlichen Genehmigung nach dem gewerbliche Betriebsanlagenrecht. Dies betrifft nicht nur die Errichtung, sondern auch den laufenden Betrieb, Änderungen am bestehenden System und die Auflassung.

Durch jahrzehntelange Expertise im österreichischen Recht, stehen wir ihnen in Sache Beratung zur Verfügung.

Schadens­untersuchungen und Beratung

Ist ein Schaden bereits eingetreten, gilt es schnell und effizient zu handeln, um weitere finanzielle Kosten und betriebliche Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.

Der Zeitfaktor spielt hier erfahrungsgemäß die größte Rolle – auf Wunsch machen wir in solchen Fällen schon mal die Nacht zum Tag.

Ausgangszustands­berichte und Produktkontrolle

Vor allem in der Industrie können Schadensfälle eintreten, deren Ursachen nicht offensichtlich sind.

Durch jahrzehntelange Expertise sind wir auf unterschiedlichste Probenmatrices vorbereitet, aber auch stets bereits uns neuen Herausforderungen hinsichtlich der Art des Produkts und der Kontamination zu stellen.